Wie bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung) für eine logopädische Behandlung?
Die Verordnungen stellt Ihnen Ihr Arzt aus (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Allgemeinmediziner). Bei einer regulären Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Behandlung grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt, beträgt die Frist 14 Kalendertage.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können sich gerne über das Anmeldeformular anmelden. Wir werden uns dann telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 08654 771589 ist ebenso möglich. Falls wir aufgrund einer laufenden Behandlung nicht sofort erreichbar sind, rufen wir Sie gerne zurück. Hinterlassen Sie uns hierfür bitte eine Nachricht mit Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter.
Wie läuft eine logopädische Therapie ab?
Eine Therapie beginnt grundsätzlich mit einem ausführlichen Anamnesegespräch und einer Diagnostik. Für die Folgesitzungen wird die Therapie individuell auf Sie oder Ihr Kind angepasst.
Wie lange dauert eine Therapie und wie oft findet sie statt?
Für das Erstgespräch haben wir grundsätzlich 60 Minuten Zeit. Eine Behandlung dauert je nach Diagnose 30, 45 oder 60 Minuten. Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt. Wie viele Einheiten benötigt werden, hängt vom Störungsbild und dem Fortschritt ab. Die Erstverordnung hat meistens 10 Behandlungseinheiten. Bei Bedarf kann die Therapie verlängert oder auch eher abgebrochen werden.
Muss ich für die Therapie etwas bezahlen?
Die Kosten für die Therapie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie pro Rezept eine Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes und 10 € Rezeptgebühr leisten, es sei denn Sie haben eine Zuzahlungsbefreiung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Als Privatpatient müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, wie die Kostenübernahme gestaltet wird.
Wann muss ich einen Termin absagen?
Bitte sagen Sie einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Therapien müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.